Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

Wir nehmen für Sie eine sehr schnelle und unproblematische Unfallabwicklung vor, egal ob es sich dabei um einen Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden handelt.

Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) können Sie als Geschädigter -ohne vorherige Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung-

  • die Werkstatt frei wählen,
  • einen Mietwagen in Anspruch nehmen,
  • einen unabhängigen Sachverständigen und Rechtsanwalt einschalten.

Wir benötigen nur die Daten des Unfallgegners:

  • Name
  • das KFZ-Kennzeichen
  • den Unfallort und den Unfallzeitpunkt

Bitte weisen Sie den Unfallgegner daraufhin, den Schaden seiner KFZ-Versicherung zu melden.

Alles Weitere klären wir für Sie.

  • Wir sorgen für die Verbringung Ihres Fahrzeugs in unsere Werkstatt.
  • Wir halten Sie mobil und kümmern uns um einen Ersatzwagen.
  • Wir veranlassen die Erstellung eines Schadengutachtens.
  • Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch anwaltschaftliche Hilfe.
    (Link zu unserem Hausanwalt: info@rechtsanwalt-englert.de)
  • oder unterstützen Ihren Rechtsbeistand bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) sind Ihre Rechte in Ihrem Versicherungsvertrag definiert.

  • Wir sorgen für die Verbringung Ihres Fahrzeugs in unsere Werkstatt.
  • Wir halten Sie mobil und kümmern uns um einen Ersatzwagen.
  • Wir klären für Sie die Abwicklung mit der Versicherung.

Wir reparieren Ihr Fahrzeug fachgerecht mit Originalteilen und somit ist der Weiterbestand aller Garantieansprüche und sicherheitsrelevanten Fahrzeugeigenschaften gegeben.

1. Im Schadensfall helfen wir schnell und unkompliziert.
2. Wir holen Ihr Unfallfahrzeug ab und bringen es in unsere Werkstatt.
3. Unser Ziel – Es sieht so aus, als wäre nichts gewesen.

Sie brauchen Beratung? Rufen Sie uns an Tel.: 08071 / 10 03 – 31

Im Schadensfall helfen wir Ihnen sofort